AGB Guarini Industrietechnik
Guarini Industrietechnik, Inh. Giovanni Guarini, Mühlwerthstraße 1, 56567 Neuwied (nachfolgend „Auftragnehmer")
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge über Reparatur, Einzelanfertigung, Fertigung von Schlauchleitungen, Dichtungstechnik, Beschaffungsservice sowie den Verkauf von Ersatzteilen und Handelsware zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Ein Vertrag im Sinne dieser AGB kommt auch durch mündliche oder formlose Auftragserteilung zustande – ein schriftliches Vertragsdokument ist dafür nicht erforderlich.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB sind unter www.guarini-industrietechnik.com/agb einsehbar und werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt. Sie sind auf jedem Angebot, jeder Auftragsbestätigung, jedem Lieferschein und jeder Rechnung des Auftragnehmers ausdrücklich in Bezug genommen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Werkvertrag: Reparatur und Einzelanfertigung von Zylindern
3.1 Leistungsumfang Die Erneuerung von Standarddichtungen und Standarddichtsätzen ist, soweit für die ordnungsgemäße, ölverlustfreie Funktion des Zylinders technisch erforderlich, integraler Bestandteil jeder Zylinderreparatur und wird ohne gesonderte Rückfrage durchgeführt. Dies gilt nicht für Sonderdichtungen, die eine gesonderte Anfertigung oder Beschaffung erfordern; hierüber wird der Auftraggeber bei Bedarf vorab informiert. Sonstige, über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Zusatzarbeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, soweit nicht Satz 4 (Sicherheitsrelevanz) eingreift.
3.2 Kostenvoranschlag und Befundung Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne Demontage des Bauteils ist ausgeschlossen. Wird ein zur Reparatur eingereichter Zylinder oder ein sonstiges Bauteil vom Auftragnehmer geöffnet und begutachtet (Befundung) und erteilt der Auftraggeber im Anschluss keinen Reparaturauftrag, stellt der Auftragnehmer die für das Öffnen und die Begutachtung aufgewendete Zeit zum jeweils gültigen Stundensatz gemäß aktueller Preisliste in Rechnung. Dies gilt unabhängig vom Ergebnis der Befundung.
3.3 Sicherheitsrelevante Arbeiten Ist der Auftraggeber während der Auftragsausführung nicht erreichbar, führt der Auftragnehmer sicherheitsrelevante Arbeiten, deren Unterlassung zu einer Gefährdung von Personen oder zu einem erheblichen Folgeschaden führen könnte, gleichwohl aus.
3.4 Sofortservice / Eilauftrag Für Reparaturen im Sofortservice behält der Auftragnehmer sich vor, einen Aufpreis gemäß tatsächlichem Aufwand zu erheben. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wünscht er die sofortige Ausführung der Reparatur, bestätigt er dies ausdrücklich; sein Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Ausführung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
3.5 Nichtabholung Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abholung auf. Eine Lagergebühr wird nicht berechnet. Holt der Auftraggeber den fertiggestellten Gegenstand auch nach einer angemessenen, mit Androhung versehenen Nachfrist nicht ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, von seinem gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) Gebrauch zu machen und den Gegenstand zu verwerten.
3.6 Altteile Ausgebaute Altteile (z. B. verschlissene Dichtungen, Schlauchleitungen, ausgetauschte Bauteile) werden dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben. Äußert sich der Auftraggeber nicht oder wünscht er keine Rückgabe, entsorgt der Auftragnehmer die Altteile fachgerecht; hierfür kann der Auftragnehmer eine Entsorgungspauschale berechnen. Der Wunsch auf Erhalt/Entsorgung der Altteile ist vom Auftraggeber vorher ausdrücklich zu kommunizieren.
§ 4 Werklieferungsvertrag: Schlauchleitungen und Dichtungstechnik nach Maß
4.1 Fertigung nach Kundenangaben Die Fertigung erfolgt nach den vom Auftraggeber übermittelten Maßen, Mustern oder Vorgaben. Für Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
4.2 Prüf- und Rügepflicht Der Auftraggeber hat die Ware bei Abholung oder Erhalt unverzüglich zu prüfen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt zusätzlich § 377 HGB: Zeigt sich ein Mangel, ist er dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel.
4.3 Widerrufsausschluss Bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 5 Beschaffungsservice
5.1 Der Beschaffungsservice erfolgt im Rahmen eines Kaufvertrags über die beschaffte Ware; es gelten die Regelungen in § 6 entsprechend. Gelingt die Beschaffung nicht, entstehen dem Auftraggeber hierfür keine Kosten.
5.2 Angegebene Lieferzeiten sind wegen der Abhängigkeit von Vorlieferanten unverbindlich. Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er von seinem Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird (Selbstbelieferungsvorbehalt).
§ 6 Kaufvertrag: Ersatzteile und Handelsware
6.1 Abholung und Versand Die Abholung durch den Auftraggeber ist der Regelfall. Versand erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, auf dessen Rechnung.
6.2 Gefahrübergang, auch bei Streckengeschäften Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über; dies gilt auch bei Streckengeschäften, bei denen der Versand durch einen Lieferanten des Auftragnehmers erfolgt. Ist der Auftraggeber ausnahmsweise Verbraucher, geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an ihn über, es sei denn, er hat selbst und ohne vorherige Benennung durch den Auftragnehmer den Spediteur oder Frachtführer beauftragt.
§ 7 Preise und Zahlung
7.1 Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.2 Fälligkeit Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.3 Zahlungsarten Erstaufträge im Bereich der Zylinderreparatur sind bei Abholung per EC-Kartenzahlung oder bar zu begleichen; eine Zahlung per Kreditkarte ist ausgeschlossen. Für Folgeaufträge sowie in den übrigen Leistungsbereichen gilt § 7.2.
7.4 Anzahlung Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.
7.5 Verzug Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB).
7.6 Aufrechnung/Zurückbehaltung Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.7 Schadenspauschale bei Rücktritt/Nichtabnahme Tritt der Auftraggeber ohne vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück oder nimmt er die bestellte/reparierte Ware nicht ab, kann der Auftragnehmer pauschal 20 % des Auftragswerts als Schadensersatz verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
8.2 Verarbeitet oder vermischt der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Gegenständen, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen; der Auftraggeber verwahrt dieses Miteigentum unentgeltlich für den Auftragnehmer.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Reparaturleistungen Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Reparaturleistungen 12 Monate ab Abnahme bzw. Auslieferung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
9.2 Ersatzteile und Handelsware Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Ware 12 Monate ab Ablieferung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
9.3 Haftungsausschluss bei Vorschäden und Fremdverschulden Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf Vorschäden, unsachgemäßen Einbau durch Dritte, unsachgemäße Verwendung, Überbeanspruchung, verschmutztes Betriebsmittel oder sonstige Ursachen zurückzuführen ist, die nicht Gegenstand des erteilten Reparaturauftrags waren.
§ 10 Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dazu zählt auch die Obhut über dem Auftragnehmer zur Reparatur überlassene Gegenstände des Auftraggebers.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden wie Betriebs- oder Nutzungsausfall, ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, siehe § 4.3), sowie bei Dienstleistungen, die der Auftragnehmer vollständig erbracht hat, wenn der Verbraucher der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB, siehe § 3.4).
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben (bei Warenlieferungen).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Guarini Industrietechnik, Inh. Giovanni Guarini
Mühlwerthstraße 1, 56567 Neuwied
Telefon: +49 (0)2631 9479299
E-Mail: info@guarini-industrietechnik.com
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Guarini Industrietechnik, Mühlwerthstraße 1, 56567 Neuwied, info@guarini-industrietechnik.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/den Kauf der folgenden Waren:
- Bestellt am / erhalten am:
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.guarini-industrietechnik.com/datenschutzerklarung.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts nicht entzogen wird.
13.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Neuwied).
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Guarini Industrietechnik, Inh. Giovanni Guarini, Mühlwerthstraße 1, 56567 Neuwied · USt-IdNr. DE260267951